Aktuelle Entscheidungen (zum Nachlesen)
- Sorgfaltspflichten beim Klettern mit einem Anfänger
- Das Einrichten von 44 Kletterrouten (500 Bohrhaken) an einer Felswand bedarf jedenfalls der Zustimmung des Grundeigentümers
- Keine Verpflichtung des Betreibers einer Kletterhalle, die Anlage durchgehend auf Manipulationen von Benutzern an den Seilschlaufen zu kontrollieren
- Hohe Sicherheitsanforderungen für unerfahrene Besucher einer Kletterhalle
- Keine Haftung des Wegehalters, wenn eine über die Forststraße gespannte Metallkette von einem Mountainbiker jedenfalls aus 25m Entfernung erkennbar ist
- Kein Ersatz von (Hubschrauber-)Bergungskosten durch die Sozialversicherung
- Klettern ist kein Sonderrisiko in der privaten Unfallversicherung
- Trotz Wegweiser keine Wegehalterhaftung im freien alpinen Gelände
- Unfallversicherung